Elternrat und Schulvorstand / Gesamtkonferenz

Elternrat und Schulvorstand / Gesamt-konferenz

Mitgestaltung der Schulentwicklung und Profilierung

Den Eltern bzw. Elternvertretern bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, um das Schulleben mitzubestimmen und mitzugestalten.

Mitwirkung im Klassen- und Schulelternrat

Die geläufigste und zumeist erste Mitgestaltungsmöglichkeit bieten der Klassen- und Schulelternrat. Sie sollen deshalb ein wenig näher vorgestellt werden. Aus Platzgründen werden die Formalitäten zur Wahl hier nicht vorgestellt, sie können im Sekretariat eingesehen werden.

Der Klassenelternrat

Die Klassenelternschaft wird von den Erziehungsberechtigten einer Klasse gewählt und kann aus bis zu vier Personen bestehen: Vorsitzender, Stellvertreter, Vertreter und Stellvertreter in der Klassenkonferenz. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter können auch die Vertretung in der Klassenkonferenz übernehmen.

Der Klassenelternrat erörtert alle Fragen, die die Klasse betreffen. Dazu gehören die Vertretung der Interessen der Schülerschaft gegenüber den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften und der Schulleitung sowie die Teilnahme an Klassen und- Zeugniskonferenzen. In das Planen und Ausführen von Ausflügen, Veranstaltungen und Klassenfeiern kann der Klassenelternrat miteinbezogen werden. Nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten der Kinder ist auch eine Unterstützung durch Eltern während des Unterrichts möglich, z.B. Lesemütter.

Der Schulelternrat

Der Schulelternrat wird nicht gewählt, sondern aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften gebildet. Nach Beschluss können an Stelle der Vorsitzenden auch deren Stellvertreter dem Schulelternrat angehören.

Grundsätzlich können alle Fragen, die die Schule und die Schülerschaft betreffen, vom Schulelternrat erörtert werden.

Der Schulelternrat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schulleitung, der Schulbehörde und dem Schulträger. Des Weiteren unterstützt er die Klassenelternschaften. Vor wichtigen Entscheidungen muss der Schulelternrat gehört werden. Zu diesen Entscheidungen gehören beispielsweise Grundsätze der Leistungsbewertung, Teilung von Klassen, Einführung neuer Schulbücher.

Neben dem Vorstand werden Vertreter für die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenzen, den Schulvorstand und für Ausschüsse gewählt.

Die Vorsitzenden unseres Schulelternrates sind

Erste Vorsitzende: Iris Kläne-Menke

Zweite Vorsitzende: Sonja Hannöver

Aufgaben und Stellung des Schulvorstandes

ab dem 1.8.2007 | §38a

Im Schulvorstand wirken Schulleiter, Lehrkräfte und Eltern zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Schulleiterin unterrichtet den Schulvorstand über die wesentlichen Angelegenheiten der Schule, über die Umsetzung des Schulprogramms und über den Stand der Verbesserungsmaßnahmen.

Der Schulvorstand entscheidet über die Nutzung von Spielräumen (Deregulierung), den Haushaltsplan, die Entlastung der Schulleitung, die Ausgestaltung der Stundentafel, über Anträge auf Genehmigung einer besonderen Ordnung, über Schulversuche und über Mitwirkungsentscheidung bei Namensgebung und über Schulpartnerschaften.

Der Schulvorstand entscheidet über Grundsätze fürdie Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an Grundschulen, die Durchführung von Projektwochen, die Werbung und das Sponsoring in der Schule sowie für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für ein Schulprogramm und die Schulordnung. Will die GK von den Entwürfen des Schulvorstands abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.